Allgemeines Informationen
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Je nach Aufgabenbereich der Gründer und Gesellschafter gibt es in Deutschland unterschiedliche Gesellschaftsformen. Die häufigsten davon sind:
Einzelunternehmen: Diese Unternehmensform ähnelt dem Einzelunternehmen in der Türkei und wird bevorzugt, wenn das geplante Jahreseinkommen nicht als hoch eingeschätzt wird. Der Gründer des Unternehmens ist für sein gesamtes Vermögen verantwortlich.
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Sie weist die Merkmale einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Türkei auf. Ihr Gründungskapital beträgt 25.000 Euro. Es kann mit einem oder mehreren Partnern gegründet werden. Einer der Gesellschafter oder der Alleingesellschafter kann eine juristische Person sein. Das Unternehmen hat zwei Organe: einen Geschäftsführer und eine Generalversammlung.